Der GKV-Zusatzbeitrag 2026 liegt je nach Krankenkasse zwischen 1,0 und 3,5 Prozent; bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 Euro) macht dies einen Unterschied von bis zu 138 Euro monatlich.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt ca. 2,0 Prozent; die günstigsten Kassen liegen bei 1,0 bis 1,2 Prozent, die teuersten bei 3,0 bis 3,5 Prozent. Jährliche Ersparnis bei Kassenwechsel von einer teuren zu einer günstigen Kasse: bis zu 1.200 bis 1.500 Euro bei maximalem Beitrag.
Hintergrund
Seit 2015 wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag allein von den Mitgliedern getragen (paritätisch seit 2019). Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent ist festgelegt; nur der Zusatzbeitrag variiert je nach Kassensituation. Mitglieder können bei Anhebung des Zusatzbeitrags innerhalb von zwei Monaten sonderkündigen.
Freiwillig GKV-versicherte Ärzte zahlen auf ihr gesamtes Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze; der Unterschied zwischen günstigster und teuerster Kasse ist für sie besonders relevant. Ein Kassenwechsel ist grundsätzlich zum nächstmöglichen Termin mit 2 Monaten Frist möglich.
Ärzteversichert empfiehlt freiwillig GKV-versicherten Ärzten, den Zusatzbeitrag jährlich zu prüfen und bei erheblichen Unterschieden einen Kassenwechsel zu erwägen, da alle gesetzlichen Leistungen identisch sind.
Wann gilt das nicht?
PKV-versicherte Ärzte sind vom GKV-Zusatzbeitrag nicht betroffen. Bei sehr geringem Einkommen (unter Beitragsbemessungsgrenze) ist die absolute Differenz zwischen Kassen entsprechend kleiner.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- PKV-Verband
- Bundesministerium für Gesundheit
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