Eine Glasversicherung für die Arztpraxis kostet 100 bis 500 Euro jährlich und deckt Bruchschäden an Fensterscheiben, Glastüren, Spiegel, Vitrinen und Werbebeschilderung.

Praxisrelevante Glasflächen: Schaufensterscheiben und Eingangstüren (Ersatzkosten 200 bis 1.500 Euro pro Scheibe), Glaspräsentationsvitrinen, Spiegel in Behandlungsräumen und beleuchtete Praxisschilder. Bei einem Einbruch oder Vandalismus werden Glasschäden von der Glasversicherung abgedeckt; die allgemeine Inventarversicherung schließt Glas oft aus.

Hintergrund

Glasversicherungen decken Schäden durch Bruch; die Ursache des Bruchs ist unerheblich. Nicht gedeckt: Kratzer, Lackschäden, Beschädigungen ohne Bruch. Die Prämie richtet sich nach der Gesamtfläche der versicherten Glasflächen und dem Wiederbeschaffungswert.

Praxen in Erdgeschossl mit Schaufenstern oder Glaskonstruktionen sollten die Glasversicherung prüfen. Eine separate Glasversicherung ist oft günstiger als die Glaseinschlussklausel in der Inhaltsversicherung. Manche Hausratpolicen für Praxen enthalten bereits eine Glaskomponente; Doppelversicherung sollte vermieden werden.

Ärzteversichert überprüft für Praxisinhaber den Versicherungsschutz auf Vollständigkeit und vermeidet sowohl Deckungslücken als auch unnötige Doppelversicherungen.

Wann gilt das nicht?

Für Praxen ohne große Glasflächen (z. B. im Obergeschoss ohne Schaufenster) ist eine separate Glasversicherung oft unnötig; eine Klausel in der Inhaltsversicherung reicht.

Quellen

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