Eine GmbH-Gründung kostet Ärzte 1.500 bis 4.000 Euro für Notar, Handelsregistereintragung und Steuerberatung; das Mindeststammkapital von 25.000 Euro muss mindestens zur Hälfte (12.500 Euro) bei Gründung eingezahlt werden.
Ärzte gründen GmbHs hauptsächlich für zwei Zwecke: als Holding-GmbH für Kapitalanlagen (Körperschaftsteuer 15 Prozent auf einbehaltene Gewinne statt 42 bis 45 Prozent Einkommensteuer) und als MVZ-Träger-GmbH. Laufende Kosten der GmbH: Jahresabschluss 2.000 bis 5.000 Euro, Steuerberatung 2.000 bis 4.000 Euro, Gewerbesteuer ca. 10 Prozent des Gewinns.
Hintergrund
Die Holding-GmbH für Ärzte ist eine populäre Steueroptimierungsstruktur: Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne werden in der GmbH mit nur 15 Prozent Körperschaftsteuer (plus Solidaritätszuschlag) besteuert statt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent. Wird Gewinn von der GmbH an die private Person ausgeschüttet, fällt Abgeltungsteuer auf den Gewinn an.
Für die Arztpraxis selbst ist eine GmbH nur als MVZ möglich (ärztliche Einzelpraxen müssen in natürlicher Person geführt werden). Eine GmbH & Co. KG oder UG (haftungsbeschränkt) als Unterform sind weitere Möglichkeiten.
Ärzteversichert arbeitet mit auf Heilberufe spezialisierten Steuerberatern zusammen und kann Ärzte bei der Entscheidung für oder gegen eine GmbH-Struktur fachkundig begleiten.
Wann gilt das nicht?
Bei geringen Einkommen (unter 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen) überwiegen die GmbH-Kosten den Steuervorteil. Für niedergelassene Kassenärzte ist die GmbH als Praxisform nicht zulässig; nur MVZ dürfen als GmbH organisiert sein.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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