Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die 2025 in Kraft getreten ist und seit 2026 vollständig gilt, erhöht die privatärztlichen Honorare im Schnitt um 5 bis 15 Prozent; für Praxen entstehen einmalige Umstellungskosten von 500 bis 2.000 Euro.
Die neue GOÄ modernisiert den Leistungskatalog, führt neue Ziffern für digitale Leistungen ein und erhöht den Punktwert. Privatärzte können durch die neue GOÄ im Schnitt 5 bis 15 Prozent mehr Honorar abrechnen; für Praxen entstehen Schulungskosten und Softwareanpassungen von 500 bis 2.000 Euro einmalig.
Hintergrund
Die Reform der GOÄ war über 30 Jahre überfällig; die bisherige GOÄ stammte aus dem Jahr 1982 mit letzter Anpassung 1996. Wesentliche Neuerungen: neue Ziffern für ambulante Operationen, Telemedizin und digitale Gesundheitsleistungen; Streichung veralteter Leistungen; neues Steigerungssystem.
Für privatärztliche Praxen sind die Mehreinnahmen erheblich: Eine allgemeinmedizinische Praxis mit 30 Prozent Privatpatienten kann durch die neue GOÄ 5.000 bis 20.000 Euro Mehreinnahmen jährlich erzielen. Die PKV erhöht entsprechend ihre Beiträge langfristig.
Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, die Umstellung auf die neue GOÄ frühzeitig zu planen und mit dem Abrechnungsdienstleister abzustimmen, um Honorarausfälle durch Übergangsfehler zu vermeiden.
Wann gilt das nicht?
Für Kassenärzte ist die GOÄ irrelevant; hier gilt weiterhin der EBM. Die neue GOÄ gilt nicht für Zahnärzte (GOZ) oder Heilpraktiker.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →