Eine Gruppenversicherung für die Arztpraxis kostet zwischen 50 und 300 Euro pro Mitarbeiter und Jahr, abhängig von Leistungsumfang, Kollektivgröße und Versicherungsart.

Praxisinhaber können für ihr Team Gruppenversicherungen ab etwa 50 Euro je Mitarbeiter und Jahr abschließen. Bei umfassenden Paketen (z. B. kombinierte Unfall- und Krankentagegeldversicherung) sind Beiträge von 200 bis 300 Euro pro Person üblich.

Hintergrund

Gruppenversicherungen bündeln mehrere Mitarbeitende in einem einzigen Vertrag und erzielen dadurch günstigere Konditionen als Einzelpolicen. Typischerweise umfassen sie die betriebliche Unfallversicherung, freiwillige Krankenzusatzversicherungen oder eine Gruppenberufsunfähigkeitsversicherung. Bei einer Praxis mit fünf bis zehn Mitarbeitenden ist eine gesetzliche Gruppenunfallversicherung über die Berufsgenossenschaft verpflichtend; die freiwillige Erweiterung auf außerdienstliche Risiken ist optional und kostet je nach Deckungssumme rund 60 bis 120 Euro je Mitarbeiter pro Jahr. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach § 3 Nr. 62 EStG: Zuschüsse des Arbeitgebers zu Gruppenunfallversicherungen sind bis zur Grenze von 62 Euro jährlich je Arbeitnehmer lohnsteuerfrei. Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber können Beiträge zu betrieblichen Versicherungen als Betriebsausgaben absetzen.

Ärzteversichert unterstützt niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dabei, passende Gruppenversicherungslösungen für ihre Praxisteams zu finden und Beiträge rechtskonform zu gestalten.

Wann gilt das nicht?

Gruppenversicherungen erfordern eine Mindestanzahl versicherter Personen, die je nach Anbieter bei zwei bis fünf Personen liegt. Einzelpraxen ohne Angestellte können keine klassische Gruppenversicherung abschließen, profitieren aber möglicherweise von Verbandstarifen der Kassenärztlichen Vereinigung oder berufsständischen Organisationen. Für Ärzte im Angestelltenverhältnis in Kliniken gelten in der Regel kollektive Absicherungen des Trägers.

Quellen

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