Die Gutachtertätigkeit für Ärzte verursacht laufende Kosten vor allem durch die notwendige Berufshaftpflichtversicherung sowie einmalige Ausgaben für Zertifizierungen, bringt aber Stundenhonorare von 60 bis 250 Euro.
Ärzte, die regelmäßig als Gutachter tätig sind, benötigen einen erweiterten Berufshaftpflichtschutz, der Mehrkosten von 200 bis 600 Euro jährlich verursacht. Zertifizierungen (z. B. zum zertifizierten Gutachter nach DGUV oder AWMF-Standards) kosten einmalig 500 bis 2.000 Euro.
Hintergrund
Wer als Arzt Gutachtertätigkeit übernimmt, hat drei wesentliche Kostenpositionen zu beachten: erstens die erweiterte Berufshaftpflichtversicherung, die gutachterliche Tätigkeit explizit einschließen muss (Standardpolicen decken dies oft nicht ab); zweitens Fortbildungskosten für einschlägige Zertifikate, etwa als Medizinischer Gutachter (DGUV, BVOU oder vergleichbar); drittens steuerliche Anmeldepflichten als Freiberufler, sofern die Gutachtertätigkeit außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses ausgeübt wird. Einnahmen sind als freiberufliche Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu versteuern. Für die Zulassung als gerichtlicher Sachverständiger ist keine staatliche Lizenz erforderlich, jedoch verlangen Gerichte zunehmend Nachweise über Qualifikation und Erfahrung.
Ärzteversichert berät zur Anpassung des Berufshaftpflichtschutzes bei Aufnahme einer Gutachtertätigkeit.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die als Angestellte eines MDK oder einer Versicherungsgesellschaft Gutachten erstellen, sind durch den jeweiligen Arbeitgeber versichert und haben keine eigenen Versicherungskosten. Für interne Klinikgutachten entfällt ebenfalls eine gesonderte Absicherungspflicht.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesministerium der Finanzen
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