Die Berufshaftpflichtversicherung für Gynäkologen mit Geburtshilfe kostet zwischen 20.000 und 40.000 Euro jährlich und gehört damit zu den teuersten ärztlichen Haftpflichtpolicen in Deutschland.

Geburtshilfliche Haftung ist das teuerste Segment der ärztlichen Berufshaftpflicht: Prämien von 20.000 bis 40.000 Euro pro Jahr sind typisch. Geburtsschäden führen zu Schadenssummen von bis zu mehreren Millionen Euro, da bei dauerhafter Behinderung lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.

Hintergrund

Geburtsschäden mit dauerhafter Schädigung des Kindes zählen zu den kostspieligsten Haftungsfällen im Medizinrecht. Die Schadensummen überschreiten regelmäßig 1 Million Euro, in Extremfällen werden Rentenzahlungen von 3.000 bis 5.000 Euro monatlich über die gesamte Lebenszeit des Kindes zugesprochen. Die lange Verjährungsfrist von 30 Jahren bei körperlichen Schäden (§ 199 Abs. 2 BGB) macht Geburtsschäden besonders kostspielig für Versicherer. Infolgedessen haben sich einige Haftpflichtversicherer aus der Deckung von Geburtshilfern zurückgezogen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Berufsverband der Frauenärzte haben wiederholt auf die drohende Unterversorgung in der Geburtshilfe hingewiesen. Gynäkologen ohne Geburtshilfe zahlen hingegen deutlich weniger, nämlich rund 3.000 bis 8.000 Euro jährlich.

Ärzteversichert bietet Gynäkologen eine spezialisierte Beratung zur Absicherung und kennt die verbliebenen Versicherungspartner mit geburtsmedizinischen Deckungskonzepten.

Wann gilt das nicht?

Hebammen und Entbindungspfleger unterliegen einer eigenen Haftpflichtpflicht nach § 4 HebG und zahlen gesonderte Prämien. Angestellte Klinikärzte sind in der Regel über den Krankenhausträger mitversichert und zahlen keine eigene Prämie.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →