Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte kostet zwischen 500 Euro jährlich für risikoarme Fachgebiete und bis zu 40.000 Euro für Gynäkologen mit Geburtshilfe.

Niedergelassene Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten (§ 21 MBO-Ä). Die Mindestdeckungssumme liegt bei 3 Millionen Euro pro Schadensfall. Prämien variieren stark nach Fachgebiet: Allgemeinärzte zahlen circa 1.000 bis 2.500 Euro jährlich, Chirurgen 3.000 bis 8.000 Euro, Geburtshelfer bis zu 40.000 Euro.

Hintergrund

Die Berufsordnung für Ärzte (§ 21 MBO-Ä) sowie die Heilberufekammergesetze der Länder schreiben ausreichenden Versicherungsschutz als Berufspflicht vor. Kassenärztliche Vereinigungen prüfen den Nachweis bei der Zulassung. Die geforderte Mindestdeckungssumme von 3 Millionen Euro pro Schadensfall ist branchenüblicher Standard; viele Versicherer bieten 5 bis 10 Millionen Euro an, was bei schwerwiegenden dauerhaften Behinderungen notwendig werden kann. Entscheidende Prämienparameter sind: Fachgebiet, Versorgungsart (niedergelassen, angestellt, beides), Umsatz, Anzahl der Behandlungsfälle und Schadensverlauf. Für angestellte Klinikärzte übernimmt in der Regel der Krankenhausträger die Haftpflicht; eine private Zusatzpolice für externe Tätigkeiten ist dennoch empfehlenswert.

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Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne eigene Behandlungstätigkeit (z. B. in Verwaltungs- oder Forschungspositionen ohne Patientenkontakt) benötigen keine ärztliche Berufshaftpflicht. Gutachtertätigkeiten und Nebentätigkeiten sind häufig nicht automatisch mitversichert und müssen gesondert eingeschlossen werden.

Quellen

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