Die PKV erstattet Heilpraktikerleistungen je nach Tarif zu 50 bis 100 Prozent, häufig jedoch begrenzt auf eine Jahreshöchstleistung von 500 bis 2.000 Euro.
Ob und wie viel die PKV für Heilpraktikerbehandlungen erstattet, hängt ausschließlich vom Tarif ab. Hochwertige Tarife übernehmen bis zu 100 Prozent auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), andere Tarife begrenzen die Erstattung auf 30 Euro je Sitzung oder 1.000 Euro jährlich.
Hintergrund
Die Erstattungspflicht der PKV für Heilpraktikerleistungen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern tariflich vereinbart. Grundlage für die Abrechnung der Heilpraktiker ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Tarife mit Naturheilkunde-Baustein erstatten häufig 80 bis 100 Prozent der GebüH-Positionen bis zu einer Jahreshöchstleistung von 1.000 bis 2.000 Euro. Basisstarke Tarife ohne diesen Baustein erstatten häufig gar nichts oder nur homöopathische Leistungen in sehr begrenztem Umfang. Für Ärzte, die selbst privat versichert sind und komplementärmedizinische Behandlungen nutzen, ist ein sorgfältiger Tarifvergleich vor dem Abschluss wichtig.
Ärzteversichert berät Ärzte und Privatversicherte dabei, PKV-Tarife mit sinnvollem Heilpraktikereinschluss zu wählen.
Wann gilt das nicht?
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung für Heilpraktikerleistungen durch die GKV, es sei denn, eine Krankenkasse bietet freiwillige Zusatzleistungen an. Beihilfeberechtigte Beamte müssen prüfen, ob ihre Beihilfevorschriften Heilpraktikerkostenerstattung vorsehen.
Quellen
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