Eine HNO-Praxis erfordert eine Erstausstattung mit Spezialgeräten im Wert von 80.000 bis 200.000 Euro und weist durch audiologische und endoskopische Leistungen spezifische Abrechnungs- und Haftpflichtbesonderheiten auf.

Die wesentlichen Sonderkosten einer HNO-Praxis entstehen durch das Spezialequipment: Audiometer (5.000 bis 15.000 Euro), Nasendoppler, Endoskopiesysteme (20.000 bis 60.000 Euro) und Tympanometer. Die Gesamtinvestition für eine gut ausgestattete HNO-Praxis liegt bei 150.000 bis 300.000 Euro.

Hintergrund

Im Vergleich zu hausärztlichen Praxen fallen bei HNO-Praxen deutlich höhere Gerätekosten an. Kerninvestitionsposten sind: Audiometer für Tonschwellenaudiometrie (5.000 bis 15.000 Euro), Tympanometer (2.000 bis 5.000 Euro), Laryngoskop und Nasendoppler sowie Endoskopiesysteme (20.000 bis 60.000 Euro). Regelmäßige Wartung nach MPBetreibV kostet jährlich 2.000 bis 8.000 Euro. Für die Abrechnung audiologischer Leistungen (EBM-Kapitel 09) gelten besondere Qualifikationsanforderungen und Zertifizierungspflichten. Die Berufshaftpflichtprämie liegt für HNO-Ärzte je nach Leistungsspektrum bei 2.000 bis 6.000 Euro jährlich. Kleine endoskopische Eingriffe (z. B. Polypenabtragung) erfordern eine Erhöhung der Deckungssumme.

Ärzteversichert unterstützt HNO-Ärzte bei der Absicherung von Spezialgeräten und der Praxisinhaltsversicherung für teure Medizinprodukte.

Wann gilt das nicht?

HNO-Ärzte, die ausschließlich konservativ tätig sind und keine chirurgischen Eingriffe durchführen, benötigen keine erweiterte Haftpflichtdeckung für operative Eingriffe. Belegarzt-HNOs mit Klinikvertrag sind für den klinischen Teil durch den Krankenhausträger mitversichert.

Quellen

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