Eine Holding-Struktur für Ärzte verursacht einmalige Gründungskosten von 3.000 bis 8.000 Euro (Notar, Handelsregister, Steuerberatung) sowie laufende Kosten von 2.000 bis 5.000 Euro jährlich, bietet dafür jedoch erhebliche Steueroptimierungspotenziale.
Ärzte können eine Holding-GmbH gründen, die Gewinnanteile aus einer operativen Praxis-GmbH mit nur 1,5 Prozent effektivem Steuersatz weitervererbt (§ 8b KStG). Gründungskosten liegen bei 3.000 bis 8.000 Euro, der jährliche Mehraufwand für Buchhaltung und Steuerberatung bei 2.000 bis 5.000 Euro.
Hintergrund
Für Ärzte mit hohen Gewinnen und Vermögensaufbauzielen kann eine zweigliedrige Unternehmensstruktur steuerlich vorteilhaft sein: Die operative Einheit (z. B. eine Arzt-GmbH oder Berufsausübungsgemeinschaft) erwirtschaftet Gewinne und schüttet diese an die Holding-GmbH aus. Ausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften sind nach § 8b KStG zu 95 Prozent steuerfrei, sodass nur etwa 1,5 Prozent effektiver Steuersatz anfällt. Die Holding kann die Mittel dann reinvestieren (Immobilien, Wertpapiere) oder als Altersvorsorgevermögen aufbauen. Zu beachten: Die heilberuflichen Sondervorschriften in Deutschland begrenzen die Zulässigkeit von Praxis-GmbHs; in einigen Bundesländern ist die GmbH als Rechtsform für Ärzte berufsrechtlich nicht zugelassen.
Ärzteversichert kooperiert mit Steuerberatern und empfiehlt eine gründliche Prüfung der berufsrechtlichen Zulässigkeit vor jeder Holdingkonstruktion.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte in Einzelpraxen oder Kleingemeinschaften mit geringen Gewinnen übersteigen die laufenden Kosten der Holding häufig den Steuervorteil. Ärzte in Bundesländern, die Praxis-GmbHs berufsrechtlich nicht gestatten, können keine operative Tochter-GmbH einsetzen.
Quellen
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