Professionelle Honoraroptimierung für Ärzte kostet durch externe Berater 1.000 bis 5.000 Euro einmalig, kann aber das KV-Honorar durch lückenlose EBM-Codierung um 10 bis 20 Prozent steigern.

Viele Praxen schöpfen ihre Abrechnungsmöglichkeiten nicht vollständig aus. Eine systematische Honoraroptimierung durch spezialisierte Abrechnungsberater kostet einmalig 1.000 bis 5.000 Euro, erzielt aber typischerweise Mehrvergütungen von 10.000 bis 50.000 Euro jährlich durch korrekte EBM-Ziffer-Nutzung und Leistungsdokumentation.

Hintergrund

Die Honoraroptimierung setzt an mehreren Hebeln an: korrekte Abrechnung aller erbrachten Leistungen nach EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab), Vermeidung von Plausibilitätsfehlern, Nutzung von Zuschlagsziffern sowie Ausschöpfen von Chronikerpauschalen (GOP 03220, 03221) und Präventionsleistungen. Ein weiteres Optimierungsfeld ist die Qualitätssicherungsvereinbarung für besondere Leistungen (z. B. Ultraschall, Koloskopie), die Zusatzhonorare bis zu 50 Euro pro Eingriff auslöst. Für GOÄ-Leistungen (Privatpatienten) besteht Spielraum beim Steigerungsfaktor (1- bis 3,5-facher Satz), der häufig zu niedrig angesetzt wird. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bieten kostenlose Beratungen zur Abrechnungsoptimierung an.

Ärzteversichert informiert Ärzte auch darüber, dass eine höhere Praxiseinnahme die Kalkulationsgrundlage für Berufsunfähigkeits- und Einkommensschutzversicherungen verbessert.

Wann gilt das nicht?

Eine Überoptimierung der Abrechnung mit nicht erbrachten oder nicht ausreichend dokumentierten Leistungen kann als Abrechnungsbetrug gewertet werden (§ 263 StGB) und ist strikt zu vermeiden. KV-Prüfungen erfolgen routinemäßig bei statistischen Ausreißern.

Quellen

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