Honorarberatung für Ärzte kostet transparent 150 bis 300 Euro pro Stunde, während Provisionsberatung auf den ersten Blick kostenfrei erscheint, aber durch einkalkulierte Abschlussprovisionen von 3 bis 6 Prozent der Versicherungssumme erhebliche versteckte Kosten enthält.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Prämie von 200 Euro monatlich kann die Abschlussprovision 2.000 bis 4.000 Euro betragen, die der Vermittler erhält. Ein Honorarberater berechnet für die gleiche Beratungsleistung 300 bis 800 Euro direkt, vermittelt aber häufig günstigere Nettotarife ohne Provisionsaufschlag.
Hintergrund
In Deutschland sind beide Beratungsmodelle reguliert: Versicherungsvermittler (Makler, Agenten) erhalten Provisionen, die nach VVG-InfoV offengelegt werden müssen (seit 2018 Pflicht). Versicherungsberater nach § 34e GewO dürfen keine Provisionen annehmen und berechnen ausschließlich Honorare. Für Ärzte mit komplexem Absicherungsbedarf (Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge, Berufshaftpflicht) empfiehlt sich eine unabhängige Honorarberatung, da die langfristigen Provisionsfolgekosten in komplexen Produkten die Honorarkosten häufig deutlich übersteigen. Vergleichsrechner können dabei erste Orientierung bieten, ersetzen aber keine individuelle Beratung.
Ärzteversichert arbeitet transparent und legt alle Vergütungsstrukturen offen, damit Ärzte die volle Kostentransparenz über ihre Absicherung haben.
Wann gilt das nicht?
Für einfache standardisierte Produkte (z. B. Haftpflicht-Jahresvertrag unter 200 Euro Prämie) ist Honorarberatung oft unwirtschaftlich. Auch bei sehr kurzfristigem Beratungsbedarf oder wenn ein langjährig vertrauter Makler bereits umfassend betreut, überwiegt der Mehrwert einer Neuberatung nicht unbedingt.
Quellen
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