Honorarberatung ist mit direkten Stundenkosten von 100 bis 300 Euro verbunden, während Provisionsberatung über Abschlussprovisionen bis zu 6 Prozent des Versicherungsbeitrags verborgen bleibt.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Kostentransparenz: Beim Honorarberater zahlt der Kunde direkt und kennt den Preis vorab. Beim Provisionsvermittler finanziert der Versicherer die Beratungsleistung über höhere Prämienkalkulation, ohne dass der Kunde den genauen Betrag sieht.
Hintergrund
Seit 2018 sind Versicherungsvermittler nach § 17 VVG verpflichtet, die Höhe ihrer Provision auf Nachfrage offenzulegen. In der Praxis werden Provisionen von 2,5 bis 6 Prozent des Jahresbeitrags bei Lebens- und BU-Versicherungen erzielt. Ein Honorarberater nach § 34e GewO darf hingegen keine Provisionen nehmen und arbeitet ausschließlich gegen Honorar. Für hochwertige, individuelle Beratung zum Thema Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeit, bei denen langfristige Beitragsvolumina erheblich sind, amortisiert sich ein Honorarberater häufig: Nettotarife ohne Provisionsaufschlag sind bis zu 20 Prozent günstiger als Bruttotarife.
Ärzteversichert legt seine Vergütungsmodelle transparent offen und bietet Ärzten objektive Beratung zu allen Versicherungsthemen.
Wann gilt das nicht?
Bei Sachversicherungen mit kleinen Prämien (Hausrat, Kfz) überwiegen die Provisionskosten nicht die direkten Honorarkosten. Viele Makler bieten zudem hybride Modelle an, die Honorar und reduzierte Provision kombinieren.
Quellen
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