Die Umsetzung der RKI-Hygieneanforderungen in Zahnarztpraxen kostet jährlich 5.000 bis 20.000 Euro, je nach Praxisgröße und Geräteausstattung.
Zahnarztpraxen sind nach der RKI-Richtlinie zur Infektionsprävention verpflichtet, Instrumente aufzubereiten, Sterilisatoren zu warten und Personal regelmäßig zu schulen. Die laufenden Kosten für sterile Verbrauchsmaterialien, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Sterilisatorwartung betragen 5.000 bis 15.000 Euro jährlich; größere Praxen mit mehreren Behandlungszimmern und chirurgischem Angebot kommen auf 20.000 Euro und mehr.
Hintergrund
Die Richtlinie des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde definiert bindende Anforderungen an Desinfektion, Sterilisation und Hygieneplanung. Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) schreibt außerdem regelmäßige Wartungen von Sterilisatoren (jährlich ca. 500 bis 1.500 Euro) und Ultraschallreinigern vor. Einmalige Investitionskosten für normengerechte Aufbereitungseinheiten liegen bei 15.000 bis 40.000 Euro. Hygienefachliche Schulungen des Personals kosten 200 bis 800 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Zusätzlich müssen Praxen einen Hygieneplan erstellen und regelmäßig aktualisieren; externe Hygieneberater berechnen dafür 1.000 bis 3.000 Euro.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass Hygienemängel zu Betriebsschließungen führen können und die Betriebsunterbrechungsversicherung solche Szenarien absichern sollte.
Wann gilt das nicht?
Mobile Zahnarztpraxen mit reduziertem Eingriffsspektrum (z. B. ausschließlich Vorsorgeuntersuchungen) haben geringere Hygieneanforderungen. Bei Gemeinschaftspraxen können Sterilisationsanlagen gemeinsam genutzt werden, was die Pro-Kopf-Kosten senkt.
Quellen
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