IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) kosten Patienten je nach Leistung zwischen 10 und mehreren Hundert Euro und werden von Ärzten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Häufige IGeL wie der Glaukom-Vorsorgetest kosten 20 bis 50 Euro, Akupunktur 30 bis 80 Euro pro Sitzung, Ultraschalluntersuchungen außerhalb GKV-Indikation 50 bis 150 Euro. Ärzte dürfen nur nach GOÄ und mit vorheriger schriftlicher Kostenvereinbarung abrechnen.
Hintergrund
IGeL sind Leistungen, die nicht zum GKV-Leistungskatalog gehören und daher privat bezahlt werden müssen. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 5 GOÄ: Vor Erbringung der Leistung muss der Arzt dem Patienten einen schriftlichen Kostenvoranschlag vorlegen und eine Vereinbarung über den Steigerungsfaktor treffen (1- bis 3,5-facher Gebührensatz nach GOÄ, in besonderen Fällen bis 7,5-fach). Besonders häufig abgerechnete IGeL-Leistungen gemäß IGeL-Monitor des MDS sind: Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung (60 bis 120 Euro), PSA-Test beim Mann (20 bis 50 Euro), Glaukom-Screening (20 bis 60 Euro) und Reisemedizinische Beratung (30 bis 80 Euro). Insgesamt geben GKV-Versicherte in Deutschland jährlich schätzungsweise 1,5 Milliarden Euro für IGeL aus.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass IGeL-Einnahmen das Praxiseinkommen erhöhen und damit die Basis für eine adäquate Berufsunfähigkeitsversicherung verbessern.
Wann gilt das nicht?
IGeL dürfen nicht für Leistungen abgerechnet werden, die eigentlich GKV-Pflichtleistungen sind. Die GKV-Abrechnung und die IGeL-Berechnung für die gleiche Leistung ist verboten (Doppelabrechnung). Patienten können IGeL ablehnen, ohne dass dies Einfluss auf die Kassenbehandlung haben darf.
Quellen
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