Die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte mit Implantologie kostet 3.000 bis 10.000 Euro jährlich, da Implantatversorgungen mit erhöhten Haftungsrisiken verbunden sind.

Ein implantatbedingter Schaden kann Entfernung, Ersatz und Schadensersatz für Schmerzen umfassen und Gesamtkosten von 20.000 bis 100.000 Euro erreichen. Deshalb berechnen Versicherer für Zahnärzte mit implantologischem Schwerpunkt Haftpflichtprämien von 3.000 bis 10.000 Euro jährlich, deutlich mehr als bei rein konservativ tätigen Zahnärzten (ca. 800 bis 2.000 Euro).

Hintergrund

Implantologische Eingriffe zählen im Zahnarzthaftungsrecht zu den invasiven, risikoreichen Leistungen. Haftungsursachen sind häufig: unzureichende Knochenanalyse (fehlende oder fehlerhafte dreidimensionale Röntgendiagnostik), Implantatverlust durch Infektion (Periimplantitis), Nervverletzungen oder Kiefernekrosen (insb. bei Bisphosphonat-Patienten). Gemäß § 630a BGB (Behandlungsvertrag) schuldet der Zahnarzt den medizinischen Standard; bei Abweichung haftet er für daraus entstehende Schäden. Die Aufklärungspflicht nach § 630e BGB ist bei Implantaten besonders umfangreich. Neben der Berufshaftpflicht empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich des Arzt- und Zahnarztrechts.

Ärzteversichert berät Zahnärzte mit implantologischer Tätigkeit zur optimalen Deckungssumme und zu speziellen Haftpflichttarifen für dieses Risikosegment.

Wann gilt das nicht?

Zahnärzte, die keine implantologischen Eingriffe durchführen, zahlen deutlich niedrigere Haftpflichtprämien. Belegarzt-Zahnärzte mit Klinikvertrag für Implantate sind für den operativen Teil durch den Krankenhausträger mitversichert.

Quellen

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