Internistische Praxen kosten bei der Gründung je nach Praxisform und Spezialisierungsgrad zwischen 100.000 und 500.000 Euro, wobei Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) Kosten teilen, aber höheren Koordinationsaufwand erfordern.
Eine Einzelpraxis Innere Medizin kostet bei der Neugründung (ohne Kassenarztkauf) 150.000 bis 300.000 Euro für Einrichtung, Geräte und Anlaufkosten. Der Kauf einer bestehenden Praxis kommt durch den Patientenstamm (Goodwill) auf 200.000 bis 600.000 Euro. Eine BAG teilt diese Kosten zwischen den Partnern auf.
Hintergrund
Internistische Schwerpunktpraxen (z. B. Kardiologie, Gastroenterologie, Diabetologie) haben durch Spezialgeräte erhöhte Investitionskosten: Herzecho-Geräte kosten 20.000 bis 80.000 Euro, Lungenfunktionsgeräte 5.000 bis 15.000 Euro, Endoskopieanlagen 30.000 bis 100.000 Euro. Praxisformen im Vergleich: Einzelpraxis (volle Eigenverantwortung, keine Kostenteiler), Berufsausübungsgemeinschaft BAG (Kostenteilung, gemeinsame Nutzung von Geräten und Personal, aber notwendiger Gesellschaftsvertrag durch Anwalt/Notar, 2.000 bis 5.000 Euro), MVZ (angestellte Ärzte, geringeres persönliches Investitionsrisiko, aber höhere Organisationskosten). Haftpflichtprämien liegen bei internistischen Praxen je nach Eingriffsspektrum bei 1.500 bis 5.000 Euro jährlich.
Ärzteversichert begleitet Internisten bei der Auswahl der richtigen Absicherung für die jeweilige Praxisform und den Investitionsschutz für Spezialgeräte.
Wann gilt das nicht?
Internisten im Angestelltenverhältnis (z. B. im MVZ oder Krankenhaus) tragen kein persönliches Investitionsrisiko und benötigen keine eigene Praxisinhaltsversicherung.
Quellen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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