Interoperabilität im Gesundheitswesen kostet Arztpraxen einmalig 5.000 bis 30.000 Euro für die Anpassung von Praxisverwaltungssystemen und Schnittstellen, laufend 500 bis 2.000 Euro jährlich für Wartung und Updates.
Die Umsetzung der Telematikinfrastruktur (TI) und ihrer Anwendungen (ePA, eRezept, KIM) erfordert von Praxen Investitionen in zertifizierte Konnektoren (ca. 1.500 bis 3.000 Euro einmalig), jährliche Betriebskosten von 800 bis 1.500 Euro sowie Anpassungskosten für Praxissoftware bei jeder neuen TI-Anwendung von 500 bis 3.000 Euro.
Hintergrund
Interoperabilität beschreibt die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, Daten auszutauschen und zu verarbeiten. Im deutschen Gesundheitswesen ist die Telematikinfrastruktur (TI) die Grundlage dafür; sie wird von der gematik GmbH koordiniert. Verpflichtende TI-Anwendungen für Vertragsärzte umfassen: elektronische Gesundheitskarte (eGK), NFDM (Notfalldatenmanagement), ePA (elektronische Patientenakte), eRezept und KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Die KV übernimmt die Erstausstattungskosten für Konnektoren und TI-Anschluss pauschal (bis zu 2.000 Euro); laufende Betriebskosten trägt die Praxis. Internationale Interoperabilitätsstandards wie FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources) kommen zunehmend zum Einsatz.
Ärzteversichert empfiehlt, IT-Systeme und Datenschutzinfrastruktur regelmäßig zu aktualisieren und im Rahmen einer Cyberversicherung gegen IT-Ausfälle abzusichern.
Wann gilt das nicht?
Privatliquidationspraxen ohne Kassenzulassung sind nicht zur Nutzung der TI verpflichtet, können aber freiwillig teilnehmen. Für Krankenhäuser gelten eigene Interoperabilitätsverpflichtungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz.
Quellen
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