Die Optimierung der Kassenabrechnung durch spezialisierte Abrechnungsberater kostet einmalig 500 bis 3.000 Euro, kann aber das GKV-Honorar durch korrekte EBM-Nutzung um 10 bis 30 Prozent steigern.
Viele Arztpraxen schöpfen ihre KV-Vergütung nicht vollständig aus, weil EBM-Ziffern unkorrekt oder gar nicht abgerechnet werden. Durch systematische Abrechnungsanalyse (Kosten 500 bis 3.000 Euro einmalig) lassen sich Mehrvergütungen von 10.000 bis 50.000 Euro jährlich realisieren.
Hintergrund
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist das Abrechnungssystem für GKV-Leistungen und umfasst mehrere hundert Ziffern. Häufige Optimierungsfelder: Chronikerpauschalen (GOP 03220/03221, 18220/18221) für die strukturierte Betreuung von Langzeitpatienten, Zuschläge für besondere Leistungen (z. B. Videosprechstunden GOP 01450), Präventionsleistungen (Gesundheitsuntersuchung GOP 01732), Qualitätssicherungsziffern (z. B. Ultraschall). Auch die korrekte Nutzung von Zusatzpauschalen und Ko-Ziffern trägt zur Honoraroptimierung bei. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bieten kostenlose Beratungen und Abrechnungsworkshops an. Externe Abrechnungsberatungsfirmen bieten Erfolgsmodelle (Provision aus dem Mehrvergütungsanteil) oder Pauschalpreisberatungen an.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass höhere Abrechnungsoptimierung das Praxiseinkommen erhöht und sich positiv auf Einkommensschutz- und Berufsunfähigkeitsversicherungen auswirkt.
Wann gilt das nicht?
Abrechnungsoptimierung muss streng von Abrechnungsbetrug abgegrenzt werden: Nur tatsächlich erbrachte und ausreichend dokumentierte Leistungen dürfen abgerechnet werden. KV-Prüfungen erfolgen bei statistischen Ausreißern automatisch.
Quellen
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