Die Kfz-Versicherung für Ärzte kostet je nach Fahrzeug, Nutzung und Schadenfreiheitsklasse 500 bis 3.000 Euro jährlich; Ärzte mit Hausbesuchen müssen die berufliche Nutzung explizit im Vertrag angeben.

Für ein Mittelklassefahrzeug der Schadensfreiheitsklasse SF 12 zahlen Ärzte typischerweise 600 bis 1.200 Euro jährlich für Haftpflicht und Vollkasko. Wird das Fahrzeug für ärztliche Hausbesuche genutzt, muss die berufliche Nutzung im Versicherungsantrag angegeben werden; andernfalls droht Deckungsausschluss im Schadensfall.

Hintergrund

Die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeughalter Pflicht (§ 1 PflVG). Für Ärzte wichtig: Wer sein Fahrzeug auch beruflich nutzt (Hausbesuche, Fahrt zwischen mehreren Praxisstandorten, Notarztdienste), muss die berufliche Nutzung anmelden. Viele Standardtarife decken nur Privatfahrten und Pendelfahrten zur Arbeit ab. Berufliche Nutzung erhöht die Prämie typischerweise um 10 bis 20 Prozent. Bei Dienstfahrzeugen, die über die Praxis finanziert werden, ist die Kfz-Versicherung eine absetzbare Betriebsausgabe. Der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens ist mit 1 Prozent des Listenpreises monatlich zu versteuern (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG), es sei denn, ein Fahrtenbuch wird geführt.

Ärzteversichert prüft im Rahmen der Gesamtversicherungsberatung auch, ob Kfz-Policen korrekt für die ärztliche Nutzung konfiguriert sind.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich in einem Krankenhaus arbeiten und keine Hausbesuche machen, nutzen ihr Fahrzeug rein privat; hier genügt ein Standardtarif. Für Notarzt-Einsatzfahrzeuge gelten Sondertarife der jeweiligen Rettungsdienstträger.

Quellen

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