Die Kinder-Mitversicherung in der GKV ist im Rahmen der Familienversicherung nach § 10 SGB V kostenfrei, sofern das Kind keine eigenen Einkünfte über 505 Euro monatlich hat und das mitversichernde Elternteil GKV-Mitglied ist.

Kinder von GKV-Versicherten sind in der Familienversicherung ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert. Für Ärzte, die privat versichert sind, gilt: Kinder müssen in der PKV separat versichert werden, sofern kein GKV-versicherter Elternteil vorhanden ist. PKV-Kindertarife kosten je nach Anbieter und Leistungsumfang 80 bis 250 Euro monatlich.

Hintergrund

Die Familienversicherung nach § 10 SGB V ist eine der zentralen Solidarleistungen der GKV: Kinder bis 18 Jahre (bis 23 Jahre ohne Erwerbstätigkeit, bis 25 Jahre in Ausbildung oder Studium) sind beitragsfrei mitversichert, wenn das Elternteil GKV-Mitglied ist und das Kind kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze hat. Für privat versicherte Ärzte gilt hingegen: Da sie nicht GKV-Mitglied sind, haben ihre Kinder keinen Anspruch auf die GKV-Familienversicherung. Ist jedoch ein Elternteil GKV-versichert und verdient weniger als das PKV-versicherte Elternteil, können die Kinder beim GKV-Elternteil beitragsfrei mitversichert werden. Bei ausschließlich PKV-versicherten Eltern sind PKV-Kindertarife abzuschließen.

Ärzteversichert berät PKV-versicherte Ärzte zu günstigen und leistungsstarken PKV-Kindertarifen, die optimal auf die Bedürfnisse der Familie abgestimmt sind.

Wann gilt das nicht?

Übersteigt das Einkommen des Kindes (z. B. aus Ausbildungsvergütung) die Geringfügigkeitsgrenze, erlischt die beitragsfreie Mitversicherung in der GKV.

Quellen

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