Ein Klinikdirektor-Vertrag umfasst Gehälter von 150.000 bis 400.000 Euro brutto jährlich plus leistungsabhängige Boni, gleichzeitig aber erhebliche rechtliche und haftungsrechtliche Verpflichtungen, deren anwaltliche Prüfung 2.000 bis 5.000 Euro kostet.
Chefärzte und Klinikdirektoren verdienen je nach Fachgebiet, Klinikgröße und Region 150.000 bis 400.000 Euro brutto jährlich. Variable Vergütungsanteile (Liquidationsrecht für Privatpatienten, Leistungsboni) können das Gesamteinkommen auf 500.000 Euro und mehr erhöhen. Eine anwaltliche Vertragsprüfung vor Unterzeichnung ist dringend empfehlenswert.
Hintergrund
Klinikdirektor-Verträge (Chefarztverträge) enthalten neben der Vergütung folgende wesentliche Regelungsbereiche: Liquidationsrecht (Recht, Privatpatienten auf eigene Rechnung zu behandeln, typischerweise 20.000 bis 150.000 Euro jährlicher Zusatzverdienst), Dienstpflichten und Bereitschaftsdienste, Wettbewerbsverbote (Nebentätigkeit, Gutachterpraxis), Abfindungsregelungen und Kündigungsfristen (oft 6 Monate zum Jahresende). Das Liquidationsrecht ist tariflich nicht geschützt und kann vom Krankenhausträger durch Vertragsänderung eingeschränkt werden. Steuerlich ist das Liquidationseinkommen als freiberufliche Einkünfte zu versteuern. Die anwaltliche Prüfung eines Chefarztvertrages durch einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht/Medizinrecht kostet 2.000 bis 5.000 Euro.
Ärzteversichert empfiehlt Chefärzten, eine Rechtsschutzversicherung mit medizinrechtlichem Schwerpunkt abzuschließen, die auch Vertragskonflikte mit dem Krankenhausträger abdeckt.
Wann gilt das nicht?
Leitende Oberärzte ohne Chefarztstatus erhalten selten Liquidationsrechte; sie sind in der Regel nach TV-Ärzte Entgeltgruppe Ä4 eingruppiert. W-Professuren an Universitätskliniken haben eigene Vergütungsstrukturen nach Hochschulrecht.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →