Die Körperschaftsteuer für ein MVZ in der Rechtsform GmbH beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Gewinns zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer; zusammen mit der Gewerbesteuer ergibt sich eine effektive Steuerbelastung von 25 bis 30 Prozent.
Ein MVZ als GmbH mit 500.000 Euro Jahresgewinn zahlt: Körperschaftsteuer 75.000 Euro (15 Prozent), Solidaritätszuschlag 4.125 Euro (5,5 Prozent der KSt), Gewerbesteuer je nach Hebesatz der Gemeinde 42.000 bis 87.500 Euro. Insgesamt ergibt sich eine Steuerbelastung von ca. 121.000 bis 167.000 Euro (24 bis 33 Prozent).
Hintergrund
MVZ können in Deutschland als GmbH, gGmbH oder in anderen Kapitalgesellschaftsformen betrieben werden (§ 95 Abs. 1a SGB V). Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer nach KStG (15 Prozent) und der Gewerbesteuer nach GewStG. Der Gewerbesteuerhebesatz variiert je nach Gemeinde von 200 bis 600 Prozent (Messbetrag 3,5 Prozent); in München beträgt der Hebesatz 490 Prozent (effektive Gewerbesteuer 17,15 Prozent), in Kleingemeinden kann er auf 7 Prozent sinken. Ausschüttungen an die Gesellschafter (Ärzte) unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent oder der Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren. Steuerberatungskosten für ein MVZ liegen bei 3.000 bis 15.000 Euro jährlich.
Ärzteversichert empfiehlt MVZ-Betreibern eine Steuerstrategie, die die Gesamtsteuerbelastung aus Körperschaft-, Gewerbe- und Einkommensteuer optimiert.
Wann gilt das nicht?
MVZ in der Rechtsform der Personengesellschaft oder Einzelpraxis (bei Ärzten, die ein MVZ als Einzelperson betreiben) unterliegen nicht der Körperschaftsteuer, sondern der Einkommensteuer des Inhabers.
Quellen
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