Konsiliarleistungen werden je nach GKV- oder PKV-Patient unterschiedlich abgerechnet: EBM-Konsil-Ziffern erbringen 20 bis 100 Euro, GOÄ-Konsile bei Privatpatienten 50 bis 200 Euro je nach Aufwand und Steigerungsfaktor.

Im EBM ist die Konsiliar-Befundübermittlung (GOP 40120) mit 73 Cent angesetzt; die eigentliche fachärztliche Konsiliaruntersuchung und Befundung wird über fachspezifische Gebührenordnungspositionen abgerechnet und erreicht je nach Fachgebiet 20 bis 100 Euro. Die GOÄ ermöglicht bei Privatpatienten höhere Abrechnungsbeträge, auch im Konsiliar-Zusammenhang.

Hintergrund

Ein Konsilium ist die Hinzuziehung eines weiteren Arztes zur Beurteilung oder Mitbehandlung eines Patienten auf Anforderung des primär behandelnden Arztes. Im GKV-System gibt es verschiedene Konsiliar-Vergütungswege: Die Überweisung an einen Facharzt (Kassenüberweisung) folgt dem normalen EBM-Abrechnungsweg des aufgerufenen Facharztes. Für telefonische oder schriftliche Konsiliar-Konsultationen zwischen Ärzten wurde mit der GOP 40130 im EBM eine telefonische Konferenz mit Berechnung von 27 Cent je Minute eingeführt; strukturierte Befundberichte sind über GOP 40120 abrechenbar. Im Krankenhaus ist das Konsilium ein häufig genutztes Instrument; die Abrechnung erfolgt intern. Für niedergelassene Konsiliarärzte ist eine Abrechnungsvereinbarung mit dem auftraggebenden Arzt oder Krankenhaus wichtig.

Ärzteversichert informiert Ärzte darüber, dass Konsiliarabrechnung korrekt dokumentiert sein muss, um bei KV-Prüfungen bestand zu haben.

Wann gilt das nicht?

Innerbetriebliche Konsile im Krankenhaus werden nicht nach EBM oder GOÄ, sondern intern verrechnet. Für telemedizinische Konsile gelten seit 2020 eigene EBM-Ziffern und Vergütungsregelungen.

Quellen

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