Das PKV-Krankenhaustagegeld kostet je nach vereinbartem Tagessatz (50 bis 200 Euro täglich) und Alter des Versicherten zwischen 5 und 50 Euro monatlich und zahlt einen festen Betrag je Krankenhaustag.
Ein Krankenhaustagegeld von 100 Euro täglich kostet einen 35-jährigen Arzt circa 10 bis 20 Euro monatlich. Der Tagessatz wird ohne Nachweis von konkreten Kosten gezahlt und kann für Mehrkosten wie ein Einzelzimmer oder Ausfälle im Praxisbetrieb genutzt werden.
Hintergrund
Das Krankenhaustagegeld ist eine eigenständige Versicherungsleistung neben dem PKV-Krankenhausaufenthalt selbst. Es wird für jeden vollstationären Behandlungstag ausgezahlt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Für niedergelassene Ärzte ist es besonders sinnvoll, da ein Krankenhausaufenthalt mit Praxisausfall verbunden ist; Kosten für Vertretungsarzt und laufende Fixkosten der Praxis laufen weiter. Ein Tagessatz von 100 bis 150 Euro kann laufende Praxiskosten partiell decken. Zu unterscheiden ist das Krankenhaustagegeld vom Krankentagegeld: Das Krankentagegeld zahlt bei Arbeitsunfähigkeit, das Krankenhaustagegeld nur während stationärer Behandlung. Beide Leistungen sind kombinierbar und ergänzen sich sinnvoll.
Ärzteversichert empfiehlt, das Krankenhaustagegeld als ergänzenden Baustein zur Grundabsicherung bei stationären Aufenthalten in das persönliche Versicherungsportfolio aufzunehmen.
Wann gilt das nicht?
Klinikärzte mit festem Gehalt und betrieblicher Entgeltfortzahlung profitieren weniger vom Krankenhaustagegeld. Für GKV-Versicherte bieten einige Krankenkassen freiwillige Krankenhaustagegeld-Tarife an.
Quellen
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