Das Krankentagegeld für Ärzte kostet je nach Tagessatz, Karenzzeit und Alter zwischen 50 und 400 Euro monatlich und sichert niedergelassene Ärzte gegen den Einkommensverlust bei Arbeitsunfähigkeit ab.
Ein niedergelassener Arzt mit 300 Euro Tagessatz und 43-tägiger Karenzzeit zahlt typischerweise 80 bis 200 Euro monatlich für sein Krankentagegeld. Der Tagessatz sollte mindestens die laufenden Praxisfixkosten (Personal, Miete, Leasing) von typischerweise 150 bis 400 Euro täglich decken.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte erhalten im Krankheitsfall keine Entgeltfortzahlung und müssen ihr Einkommen selbst absichern. Die Lücke ist zweifach: Das Praxiseinkommen fällt weg, aber die Praxiskosten laufen weiter. Ein Krankentagegeld schließt diese Lücke. Wichtige Parameter: Tagessatz (sollte Einkommensersatz plus Praxisfixkosten decken), Karenzzeit (übliche Varianten: 3, 7, 14, 43 Tage; je länger die Karenzzeit, desto günstiger die Prämie), Leistungsdauer (bis zur Wiederkehr der Arbeitsfähigkeit oder bis zum Versicherungsablauf), Rückkehr zur Arbeitsfähigkeit-Klausel. Nach §§ 192 ff. VVG gelten besondere Anpassungsrechte für PKV-Krankentagegeldtarife. Für GKV-freiwillig versicherte Ärzte besteht ein Anspruch auf GKV-Krankengeld, das aber bei hohen Einkommen deutlich zu gering ist.
Ärzteversichert bietet spezialisierte Krankentagegeldlösungen für niedergelassene Ärzte und berät zu sinnvollen Tagessätzen und Karenzzeitkombinationen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte im Krankenhaus haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung (6 Wochen) nach EFZG und danach auf GKV- oder PKV-Krankentagegeld; ein privates Krankentagegeld ist für sie optional.
Quellen
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