Die Kreditaufnahme für Ärzte zur Praxisgründung oder für Immobilien kostet je nach Laufzeit, Bonität und Verwendungszweck 3 bis 7 Prozent effektiven Jahreszins; spezielle Arztdarlehen liegen häufig im günstigeren Bereich.

Ein typisches Praxisdarlehen von 300.000 Euro über 10 Jahre kostet bei 4,5 Prozent Effektivzins monatlich rund 3.100 Euro (Tilgung plus Zinsen) und insgesamt etwa 74.000 Euro Zinsen. KfW-Förderprogramme (z. B. KfW-Unternehmerkredit) bieten für Praxisgründer häufig günstigere Konditionen um 3 bis 4 Prozent.

Hintergrund

Ärzte gelten bei Banken als bevorzugte Kreditnehmer mit geringem Ausfallrisiko, was zu günstigen Konditionen führt. Spezialbanken und Apothekenbanken (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Santander) bieten Arztdarlehen mit Besonderheiten wie: tilgungsfreien Anlaufjahren (1 bis 3 Jahre), langer Laufzeit (bis 20 Jahre), Sondertilgungsoptionen. Für die Praxisgründung können KfW-Förderdarlehen (KfW 047 oder ERP-Gründerkredit) genutzt werden. Wichtig: Nebenkosten der Kreditaufnahme (Bearbeitungsgebühren 0,5 bis 2 Prozent, ggf. Disagio) erhöhen die effektiven Kosten. Eine Restschuldversicherung oder Risikolebensversicherung zur Kreditabsicherung kostet zusätzlich 0,3 bis 1 Prozent der Kreditsumme jährlich.

Ärzteversichert empfiehlt, zur Kreditsicherung eine Risikolebensversicherung abzuschließen, die im Todesfall die ausstehende Schuld tilgt und die Familie schützt.

Wann gilt das nicht?

Leasing ist für medizinische Großgeräte oft günstiger als ein Darlehen, da keine Eigenkapitalbindung entsteht und Leasingraten als Betriebsausgaben vollständig absetzbar sind. Konsumkredite für private Zwecke unterliegen anderen Konditionen.

Quellen

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