Die Kündigung von Praxispersonal kostet je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und möglichen Abfindungen 3.000 bis 30.000 Euro; ein Arbeitsgerichtsprozess kann weitere 3.000 bis 10.000 Euro verursachen.

Abfindungen bei Kündigungen sind gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, werden aber in der Praxis häufig zur Vermeidung von Prozessen vereinbart: Die Faustregel lautet 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Bei einem MFA mit 2.500 Euro Monatsgehalt und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit wären das 12.500 Euro Abfindung. Hinzu kommen Anwaltskosten von 1.500 bis 3.000 Euro für eine rechtssichere Kündigung.

Hintergrund

Für Arztpraxen gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ab mehr als 10 Mitarbeitern (§ 23 KSchG); kleinere Praxen haben mehr Flexibilität. Sozial ungerechtfertigte Kündigungen können vor dem Arbeitsgericht angefochten werden; Abfindungsvergleiche sind dort die Regel. Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende in der Grundstufe, steigend bis 7 Monate nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Betriebsratswidrige Kündigungen (in Praxen ab 5 Wahlberechtigten existiert ein Betriebsrat-Antragsrecht) können unwirksam sein. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz schützt vor diesen Kosten; die Jahresprämie liegt typischerweise bei 200 bis 500 Euro.

Ärzteversichert empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz für alle Praxisinhaber mit Mitarbeitern.

Wann gilt das nicht?

Befristete Arbeitsverhältnisse enden ohne Kündigung; eine ordentliche Kündigung ist nur bei entsprechender Vereinbarung möglich. Minijob-Mitarbeiter (450-Euro-Basis) haben die gleichen Kündigungsschutzrechte wie Vollzeitbeschäftigte.

Quellen

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