Die KV-Abrechnung kostet Arztpraxen durch Praxisverwaltungssoftware, externe Abrechnungsberatung und Korrekturrunden zwischen 1.000 und 5.000 Euro jährlich; Abrechnungsfehler können zu Rückforderungen der KV in erheblicher Höhe führen.

Praxisverwaltungssoftware mit Abrechnungsmodul kostet 1.200 bis 4.800 Euro jährlich (100 bis 400 Euro monatlich). Externe Abrechnungsdienstleister berechnen 1 bis 3 Prozent des Quartalsvolumens oder Pauschalgebühren von 200 bis 800 Euro je Quartal. Eine falsche EBM-Abrechnung kann KV-Rückforderungen auslösen.

Hintergrund

Die KV-Abrechnung erfolgt quartalsweise: Jede Kassenärztliche Vereinigung hat eigene Abrechnungsportale und Fristen (in der Regel 4 bis 6 Wochen nach Quartalsende). Der EBM-Bewertungsmaßstab wird durch die Bewertungsausschüsse regelmäßig aktualisiert; Praxen müssen ihre Abrechnung entsprechend anpassen. Häufige Fehlerquellen: falsche oder fehlende Diagnosen (ICD-10-Kodierung), nicht abgerechnete erbrachte Leistungen, Überschreitung von Budgetgrenzen (RLV, QZV). Prüfungen durch die KV finden stichprobenartig oder bei statistischen Auffälligkeiten statt; Richtigstellungsfristen betragen 4 Jahre nach § 106d SGB V. Korrekte Dokumentation in der Patientenakte ist die wichtigste Grundlage.

Ärzteversichert informiert Ärzte, dass korrekte Abrechnung auch das Einkommensniveau beeinflusst, das für die Berechnung von Berufsunfähigkeits- und Einkommensschutzversicherungen zugrunde gelegt wird.

Wann gilt das nicht?

Privatärztliche Praxen ohne KV-Zulassung erstellen Rechnungen direkt nach GOÄ; eine KV-Abrechnung entfällt. Für ausschließlich privatärztlich tätige Ärzte ist die GOÄ-konforme Rechnungsstellung das Äquivalent.

Quellen

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