Zahntechnische Laborkosten machen in der Zahnarztpraxis 20 bis 40 Prozent des Gesamtumsatzes aus und werden bei GKV-Patienten als Festzuschüsse erstattet, während der Restbetrag privat zu tragen ist.

Bei einer Zahnprothese kostet das zahntechnische Labor 300 bis 1.500 Euro; die GKV erstattet davon über Festzuschüsse 50 bis 65 Prozent (abhängig vom Bonusheft). Der Eigenanteil des Patienten beträgt 35 bis 50 Prozent der Laborkosten plus die Zahnarzthonorarkosten (BEMA-Leistungen). Praxen mit Eigenlabor oder Praxislabor haben höhere Investitionskosten (50.000 bis 200.000 Euro für CAD/CAM-Systeme), aber bessere Kalkulationskontrolle.

Hintergrund

Die zahntechnischen Laborkosten sind in der Zahnmedizin einer der größten Kostenfaktoren. Das Festzuschusssystem nach § 55 SGB V sieht GKV-Festzuschüsse für prothetische Standardversorgungen vor; wählt der Patient eine hochwertigere Versorgung (z. B. Keramikveneers statt Kunststofffüllungen), trägt er den Mehraufwand selbst. Beim Eigenlabor sind folgende Investitionen typisch: Fräszentrum (15.000 bis 80.000 Euro), Ofen (5.000 bis 30.000 Euro), 3D-Scanner (5.000 bis 20.000 Euro). Externe Dentallabore berechnen je nach Produkt und Qualität 100 bis 1.500 Euro je Werkstück. Für die Praxis sind Laborkosten als Betriebsausgaben vollständig abzugsfähig.

Ärzteversichert empfiehlt, Eigenlaborgeräte über eine Inhaltsversicherung mit Maschinenbruchdeckung abzusichern.

Wann gilt das nicht?

Für rein konservativ tätige Zahnärzte ohne Prothetik-Schwerpunkt sind Laborkosten minimal. In reinen GKV-Praxen ohne Privatpatienten sind die Laborkosten streng durch Festzuschüsse limitiert.

Quellen

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