Die Landarzt-Förderung der Bundesländer und der Kassenärztlichen Vereinigungen bietet Niederlassungszuschüsse von 60.000 bis 150.000 Euro; im Gegenzug verpflichten sich Ärzte zur Niederlassung im ländlichen Unterversorgungsgebiet für 10 Jahre.

Bayern fördert beispielsweise ländliche Niederlassungen mit bis zu 60.000 Euro Niederlassungszuschuss; Nordrhein-Westfalen bietet bis zu 100.000 Euro, Brandenburg bis zu 150.000 Euro. Zusätzlich gibt es KV-Förderungen für Praxisübernahmen in Mangelgebieten (10.000 bis 50.000 Euro zusätzlich).

Hintergrund

Ländliche Regionen leiden zunehmend unter Ärztemangel; Bundesländer und KVen reagieren mit umfangreichen Förderprogrammen. Instrumente sind: Niederlassungsprämien (Einmalzahlungen bei Neuniederlassung), Sicherstellungszuschläge (laufende monatliche Aufzahlungen auf das KV-Honorar von 500 bis 2.000 Euro), vergünstigte Praxisübernahmen, Infrastrukturfördermittel (z. B. für Praxisausstattung bis 50.000 Euro) sowie Wohnbauförderung. Voraussetzungen: Niederlassung im definierten Unterversorgungsgebiet, Kassenzulassung, Vollzeittätigkeit. Rückzahlungspflicht besteht häufig bei frühzeitiger Aufgabe der Niederlassung (pro rata temporis). Steuerlich handelt es sich um einkommensteuerpflichtige Einnahmen, die im Jahr des Zuflusses zu versteuern sind.

Ärzteversichert unterstützt Landärzte bei der Absicherung ihrer neu gegründeten Praxen und kennt die spezifischen Versicherungsbedürfnisse ländlicher Einzelpraxen.

Wann gilt das nicht?

Förderungen gelten nur für definierte Unterversorgungsgebiete; in Städten und Ballungsräumen sind Förderungen nicht verfügbar. Fachärzte können in der Regel keine Landarztzuschüsse beantragen, da diese auf Hausärzte ausgerichtet sind.

Quellen

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