Die Landarztquote ermöglicht Studienbewerbern ohne ausreichende Abiturnote einen bevorzugten Medizinstudienplatz gegen die Verpflichtung, nach dem Studium 10 Jahre als Hausarzt in einem ländlichen Unterversorgungsgebiet tätig zu sein.

Aktuell reservieren 13 Bundesländer bis zu 10 Prozent ihrer Medizinstudienplätze für Landarzt-Verpflichtete. Finanzielle Anreize variieren: In einigen Ländern erhalten Verpflichtete Stipendien von 1.000 bis 1.500 Euro monatlich während des Studiums. Bei Nichterfüllung der Verpflichtung drohen Rückzahlungsansprüche.

Hintergrund

Die Landarztquote wurde eingeführt, um dem drohenden Hausärztemangel in ländlichen Regionen entgegenzuwirken. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 6 HRG können Bundesländer Quoten für besondere Bewerbergruppen einrichten. Verpflichtete Studienbewerber müssen in der Regel eine Erklärung abgeben, nach Approbation und Facharztkompetenz für mindestens 10 Jahre als Hausarzt in einem definierten Mangelgebiet tätig zu sein. Bei Nichterfüllung sind in einigen Bundesländern Strafzahlungen von bis zu 250.000 Euro vorgesehen. Stipendienleistungen sind einkommensteuerpflichtig. Kritiker bemängeln, dass die Verbindlichkeit schwer durchsetzbar ist und Absolventen nach dem Studium keine Möglichkeit haben, ihre Entscheidung rückgängig zu machen.

Ärzteversichert begleitet auch junge Ärzte in der Weiterbildungsphase bei der frühzeitigen Absicherung von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge.

Wann gilt das nicht?

Bewerber mit sehr gutem Abitur, die regulär einen Studienplatz erhalten, brauchen die Landarztquote nicht zu nutzen. In Bundesländern ohne Landarztquote steht dieser Weg nicht offen.

Quellen

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