Die Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung kostet durch Stornoabzüge und Steuernachzahlungen häufig 20 bis 40 Prozent des eingezahlten Kapitals; Alternativen wie Beitragsfreistellung oder der Verkauf über den Zweitmarkt sind oft deutlich günstiger.

Bei einer Lebensversicherung mit 50.000 Euro eingezahltem Kapital kann der Rückkaufswert nach Stornoabzügen bei nur 30.000 bis 40.000 Euro liegen. Zudem wird eine nach 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherung beim Rückkauf mit dem persönlichen Steuersatz auf 50 Prozent der Erträge besteuert, statt der günstigen Regelung bei Auszahlung nach 12 Jahren Laufzeit.

Hintergrund

Kapitallebensversicherungen enthalten in den ersten Jahren hohe Abschlusskosten; der Rückkaufswert ist daher anfänglich deutlich geringer als die eingezahlten Beiträge (Verlustphase in den ersten 5 bis 10 Jahren). Steuerlich gilt nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG: Erträge aus nach 2005 abgeschlossenen Policen sind bei Kündigung zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern; bei Auszahlung nach 12 Jahren und nach dem 62. Lebensjahr gilt die günstigere Halbeinkünftebesteuerung. Alternativen zur Kündigung: Beitragsfreistellung (Police läuft weiter ohne weitere Einzahlungen), Policenverkauf über den Sekundärmarkt (häufig 5 bis 15 Prozent über Rückkaufswert), Beleihung der Police (Kredit gegen Police als Sicherheit).

Ärzteversichert prüft gemeinsam mit Ärzten, ob eine bestehende Lebensversicherung sinnvoll ist oder durch modernere Produkte ersetzt werden sollte.

Wann gilt das nicht?

Risikolebensversicherungen (ohne Sparanteil) können problemlos jederzeit gekündigt werden; hier entsteht kein Verlust eingezahlten Kapitals.

Quellen

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