Eine Locum-tenens-Versicherung für Vertretungsärzte kostet je nach Fachgebiet und Einsatzdauer zwischen 300 und 1.500 Euro jährlich und schließt die Deckungslücke bei Praxisvertretungen.

Ärzte, die als Vertretungsärzte (Locum) tätig sind, müssen prüfen, ob ihre eigene Berufshaftpflicht die Vertretungstätigkeit in einer fremden Praxis abdeckt. In vielen Fällen ist dies nicht automatisch der Fall. Eine separate Locum-Haftpflicht oder ein expliziter Einschluss bei der bestehenden Police kostet 300 bis 1.500 Euro jährlich.

Hintergrund

„Locum tenens" bezeichnet eine Praxisvertretung für begrenzte Zeit. In Deutschland ist die Vertretung eines niedergelassenen Arztes nach § 32 Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) geregelt: Bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung darf ein Arzt vertreten werden. Der Vertretungsarzt übernimmt vorübergehend die Behandlung von Patienten in einer fremden Praxis. Haftungsrechtlich ist wichtig: Handelt der Vertretungsarzt im eigenen Namen, muss seine eigene Berufshaftpflicht greifen. Handelt er als Beauftragter des Praxisinhabers, kann die Police des Inhabers gelten. Diese Abgrenzung ist vertraglich zu klären. Für häufig tätige Locum-Ärzte (z. B. selbstständige Vertretungsärzte ohne eigene Zulassung) ist eine eigenständige Berufshaftpflicht unerlässlich.

Ärzteversichert klärt mit Ärzten, ob ihre bestehende Berufshaftpflicht Vertretungstätigkeiten abdeckt und organisiert ggf. einen Nachtrag oder eine separate Police.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Vertretungsärzte über Arztstellenvermittlungsagenturen sind oft über die Agentur oder den Praxisinhaber versichert; eine gesonderte eigene Police ist dann nicht zwingend, aber empfehlenswert als Rückfallabsicherung.

Quellen

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