Die Löschung einer unberechtigten Praxisbewertung kostet durch anwaltliche Abmahnung gegenüber dem Bewertungsportal 1.000 bis 5.000 Euro; im Erfolgsfall trägt in der Regel das Portal die Kosten.
Bei falschen Tatsachenbehauptungen oder beleidigenden Bewertungen besteht ein Löschungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB (Unterlassung). Bewertungsportale wie jameda oder Doctolib müssen nach Hinweis auf rechtswidrige Inhalte tätig werden. Anwaltskosten für ein Abmahnschreiben betragen 1.000 bis 3.000 Euro; bei gerichtlicher Durchsetzung 2.000 bis 8.000 Euro.
Hintergrund
Online-Bewertungen auf Portalen wie jameda, Google, Doctolib oder Yelp haben erheblichen Einfluss auf die Patientengewinnung. Rechtswidrige Bewertungen sind: unwahre Tatsachenbehauptungen (z. B. falsche Behauptungen über Behandlungsfehler), beleidigende oder verleumderische Aussagen, Bewertungen von Nichtpatienten (sogenannte Fake-Bewertungen). Bei rechtswidrigen Bewertungen können Ärzte: direkte Gegendarstellung im Portal veröffentlichen (kostenlos), den Bewertungsdienst zur Löschung auffordern (kostenlos, mit anwaltlichem Schreiben 500 bis 1.000 Euro), bei Ablehnung anwaltlich vorgehen. Bewertungsportale haben nach der EuGH-Rechtsprechung eine Host-Provider-Verantwortung und müssen bei konkreten Hinweisen auf Rechtsverstöße tätig werden. Eine Rechtsschutzversicherung mit Internetrecht kann diese Kosten übernehmen.
Ärzteversichert empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung, die auch Reputationsschutz im Internet einschließt.
Wann gilt das nicht?
Meinungsäußerungen (auch negative) sind grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit geschützt und können nicht ohne Weiteres gelöscht werden; nur Falschbehauptungen oder Beleidigungen geben einen Löschungsanspruch.
Quellen
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