Das Mahnwesen in Arztpraxen kostet intern 20 bis 100 Euro je Mahnfall (Verwaltungsaufwand, Porto) und bis zu 200 Euro pro Fall bei externem Inkasso; ein strukturiertes Mahnprozessmanagement reduziert Forderungsausfälle erheblich.

Eine erste Zahlungserinnerung kostet kaum mehr als Porto und wenige Minuten Arbeitszeit (1 bis 5 Euro). Eine zweite Mahnung mit anwaltlichem Schreiben kostet 50 bis 200 Euro. Das gerichtliche Mahnverfahren kostet als Gerichtsgebühr bei 500 Euro Forderung 23 Euro, zuzüglich Anwaltskosten von 100 bis 300 Euro.

Hintergrund

Arztpraxen haben das gesetzliche Recht, fällige Honorarforderungen einzutreiben; die Verjährungsfrist für ärztliche Honorarforderungen beträgt 3 Jahre nach § 195 BGB (Ende des Jahres der Fälligkeit). Das Mahnprozessmanagement beginnt idealerweise bereits mit einer klaren schriftlichen GOÄ-Rechnung und einer definierten Zahlungsfrist (in der Regel 14 bis 30 Tage). Bei Zahlungsverzug entsteht Anspruch auf Verzugszinsen nach § 288 BGB (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Verbraucherverträgen). Das gerichtliche Mahnverfahren kann online über das Zentrale Mahngericht eingeleitet werden; bei unbestrittenen Forderungen ist es kostengünstig und effektiv. Datenschutz ist zu beachten: Patientendaten dürfen nur mit Einwilligung oder bei medizinisch neutralen Rechnungsdaten an externe Inkassounternehmen weitergegeben werden.

Ärzteversichert empfiehlt, durch klare Abrechnungsprozesse und frühzeitiges Mahnwesen Forderungsausfälle zu minimieren, da diese das Praxiseinkommen und damit die Basis für Versicherungsleistungen beeinflussen.

Wann gilt das nicht?

Bei GKV-Patienten erfolgt die Honorierung über die KV; ein direktes Mahnwesen gegenüber dem Patienten entfällt. Ausnahme: Zuzahlungen und Privatleistungen, die direkt beim Patienten eingefordert werden müssen.

Quellen

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