Die Mitgliedschaft im Marburger Bund kostet 0,5 Prozent des Bruttogehalts monatlich (mindestens 15 Euro, maximal 60 Euro); Studenten zahlen 5 Euro monatlich.
Ein Facharzt mit 8.000 Euro Bruttogehalt zahlt monatlich 40 Euro Mitgliedsbeitrag im Marburger Bund. Dafür erhält er Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, den ausgehandelten Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA mit garantierten Mindestgehältern und die Interessenvertretung durch Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft.
Hintergrund
Der Marburger Bund (MB) ist die einzige Gewerkschaft für angestellte Ärzte in Deutschland. Gegründet 1947, vertritt er heute rund 130.000 Ärzte in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen. Der MB handelt den Tarifvertrag für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) aus; dieser regelt Mindestgehälter (Ä1 bis Ä4), Bereitschaftsdienstvergütung und Urlaubsansprüche. Die Mitgliedschaft im MB beinhaltet: kostenlosen Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (entspricht einer Rechtsschutzversicherung im Wert von 200 bis 500 Euro jährlich), Beratung zu Vertragsgestaltung und Arbeitszeitrecht, Streikrecht und gewerkschaftliche Solidarleistungen. Der MB-Beitrag ist als Gewerkschaftsbeitrag nach § 9 EStG als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Ärzteversichert empfiehlt, MB-Mitgliedschaft und private Rechtsschutzversicherung zu kombinieren, da die MB-Deckung auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten begrenzt ist und andere Rechtsbereiche (z. B. Medizinrecht, Arzthaftung) nicht umfasst.
Wann gilt das nicht?
Selbstständige niedergelassene Ärzte sind nicht tarifgebunden und können nicht Mitglied im Marburger Bund werden. Für sie ist die Kassenärztliche Vereinigung und die Ärztekammer die relevante Interessenvertretung.
Quellen
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