Medizinische Sachverständige kosten bei gerichtlichem Auftrag nach JVEG 60 bis 140 Euro je Stunde; privat beauftragte Sachverständige berechnen häufig 150 bis 300 Euro je Stunde zuzüglich Auslagen.

Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) regelt die Vergütung gerichtlich beauftragter Sachverständiger in Honorargruppen M 1 bis M 3: 60 Euro (Allgemeinmedizin), 100 Euro (Fachmedizin) bis 140 Euro (Hochspezialisierung) je Stunde. Ein Gutachten mit 8 Stunden Aufwand in Honorargruppe M 2 kostet den Auftraggeber somit 800 Euro plus Auslagen.

Hintergrund

Medizinische Sachverständige werden in Deutschland in Zivilprozessen (Arzthaftung), Strafprozessen (z. B. Körperverletzung), Sozialgerichtsverfahren (Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung) und Verwaltungsverfahren eingesetzt. Die Anforderungen an gerichtlich bestellte Sachverständige richten sich nach § 407a ZPO; besondere Qualifikation und Unparteilichkeit sind erforderlich. Medizinische Sachverständige für Haftpflichtfälle haben besondere Bedeutung für Ärzte als Beschuldigte oder als private Auftraggeber eines Gegengutachtens. Die Kosten eines Sachverständigengutachtens im Haftpflichtprozess werden vorab vom Gericht erhoben und von der unterlegenen Partei zu tragen; der Vorschuss beträgt typischerweise 1.500 bis 5.000 Euro je Gutachten.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine gute Berufshaftpflichtversicherung auch die Kosten für Gegengutachten übernimmt, wenn Ärzte in Haftpflichtprozessen involviert sind.

Wann gilt das nicht?

In Sozialgerichtsverfahren werden Sachverständige vom Gericht beauftragt und bezahlt; für den Versicherten entstehen keine direkten Gutachterkosten. MDK-Gutachten (Medizinischer Dienst) sind Teil der GKV-Verwaltung und kostenfrei für Patienten.

Quellen

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