Die gesetzlich vorgeschriebene Wartung von Medizinprodukten kostet Arztpraxen je nach Gerätebestand zwischen 1.000 und 8.000 Euro jährlich und ist nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verbindlich vorgeschrieben.
Die MPBetreibV schreibt für aktive Medizinprodukte (Ultraschallgeräte, EKG, Defibrillatoren, Sterilisatoren) regelmäßige sicherheitstechnische Kontrollen (STK) und messtechnische Kontrollen (MTK) vor. Kosten je Gerät: EKG-Gerät 80 bis 150 Euro jährlich, Ultraschallgerät 200 bis 500 Euro, Sterilisator 300 bis 800 Euro, Defibrillator 100 bis 300 Euro.
Hintergrund
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verpflichtet Praxisbetreiber, ein Medizinproduktebuch zu führen, STK und MTK durch befugte Personen durchführen zu lassen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Bei Nichterfüllung drohen: Betriebsuntersagung des betreffenden Geräts, Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie erhöhtes Haftungsrisiko bei Patientenschäden durch nicht gewartete Geräte. Wartungsfristen sind in der Regel jährlich; manche Geräte (Sterilisatoren, Röntgenanlagen) erfordern halbjährliche Kontrollen. Die Kosten für alle Wartungen einer mittelgroßen Praxis (5 bis 10 Geräte) summieren sich auf 2.000 bis 5.000 Euro jährlich. Planungstipp: Wartungsverträge mit Herstellern oder Servicefirmen bieten Kostensicherheit.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass die Maschinenbruchversicherung für Schäden durch technisches Versagen greift, aber nicht für Schäden, die durch Wartungsversäumnisse entstehen.
Wann gilt das nicht?
Passiv Medizinprodukte ohne technische Funktion (z. B. Verbandsmaterial, Einmalprodukte) unterliegen keiner Wartungspflicht. Für ausgemusterte Geräte entfällt die Wartungspflicht nach ordnungsgemäßer Außerbetriebnahme.
Quellen
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