Medizinprodukteberater verdienen je nach Erfahrung und Unternehmen 40.000 bis 80.000 Euro brutto jährlich zuzüglich variabler Vergütungsanteile; die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation nach § 31 MPDG erfordert einschlägige Ausbildung oder Berufserfahrung.

Die Qualifikation als Medizinprodukteberater nach § 31 MPDG (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz) setzt voraus: naturwissenschaftliches Studium, medizinische Ausbildung, kaufmännische Ausbildung mit medizinischer Weiterbildung oder einschlägige zweijährige Berufserfahrung. Die Position ist relevant für Ärzte, die in die Industrie wechseln wollen.

Hintergrund

Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG, seit 2021 in Kraft) ersetzt das frühere MPG und setzt die EU-MDR (Medical Device Regulation) um. § 31 MPDG schreibt für Medizinprodukteberater (Außendienstmitarbeiter, die medizinisches Fachpersonal über Medizinprodukte informieren) eine Qualifikation vor. Für Ärzte, die in die Medizinprodukteindustrie wechseln, ergeben sich interessante Karriereperspektiven: Einstiegsgehälter 45.000 bis 55.000 Euro, erfahrene Produktspezialisten bis zu 90.000 Euro plus Firmenwagen und Boni. Für Praxisinhaber ist relevant: Medizinprodukteberater dürfen nur im Rahmen des § 299a StGB und des FSA-Kodex Leistungen erbringen; unzulässige Zuwendungen sind für beide Seiten strafbar.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte, die einen Karrierewechsel in die Medizinprodukteindustrie in Erwägung ziehen, bei der Anpassung ihrer Absicherungsstrukturen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in leitenden Positionen bei Medizintechnikunternehmen (z. B. als Medical Affairs Director) unterliegen nicht dem MPDG-Außendienst-Qualifikationsrahmen, wohl aber anderen Compliance-Anforderungen.

Quellen

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