Das MFA-Gehalt nach Tarifvertrag liegt je nach Berufsjahren und Qualifikation zwischen 2.200 und 3.500 Euro brutto monatlich; inklusive Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung kostet eine MFA-Vollzeitstelle 2.800 bis 4.600 Euro monatlich.

Der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (Gehaltstarifvertrag MFA) sieht ab 2024 folgende Grundgehälter vor: Berufsanfänger 2.236 Euro brutto, nach 3 Jahren 2.380 Euro, nach 6 Jahren 2.609 Euro, Praxismanagerin 3.200 bis 3.500 Euro. Zuzüglich Arbeitgeberanteile Sozialversicherung (ca. 20 Prozent) entstehen Gesamtkosten von 2.680 bis 4.200 Euro je Vollzeitstelle.

Hintergrund

Der MFA-Tarifvertrag wird zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe (VMF) und dem Arbeitgeberverband der Vertragsärzte und Psychotherapeuten (AVV) verhandelt. Er gilt für tarifgebundene Praxen; nicht tarifgebundene Praxen können abweichende Gehälter zahlen, müssen aber Mindestlohngesetze beachten. Besonderheiten des MFA-Tarifs: 13. Gehalt (Weihnachtsgeld, 50 bis 100 Prozent eines Monatsgehalts), Urlaubsgeld, Zuschläge für Samstagsarbeit, Nacht- und Bereitschaftsdienste. Fortbildungszulagen erhöhen das Gehalt um 100 bis 300 Euro monatlich bei besonderen Qualifikationen. Personalkostenplanung für Praxen: Bei 5 MFA-Vollzeitstellen entstehen monatliche Personalkosten von 14.000 bis 23.000 Euro.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die auch im Krankheitsfall des Inhabers die Personalkosten für eine gewisse Zeit abdeckt.

Wann gilt das nicht?

Für Auszubildende gilt der Ausbildungsvergütungstarif (1. Jahr ca. 800 Euro, 3. Jahr ca. 950 Euro). Honorar-MFAs (Zeitarbeit) werden nach eigenem Tarif vergütet und sind in der Regel teurer als Festangestellte.

Quellen

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