Mietkautionen für Praxisräume betragen in der Regel 3 bis 6 Monatsmieten (3.000 bis 30.000 Euro), können aber durch eine Kautionsbürgschaft ersetzt werden, die nur 100 bis 500 Euro jährlich kostet.
Bei einer Praxismiete von 3.000 Euro monatlich beträgt eine 3-fache Kaution 9.000 Euro in bar. Eine Mietkautionsbürgschaft als Alternative kostet typischerweise 2 bis 5 Prozent der Kautionssumme jährlich, also 180 bis 450 Euro. Das Kapital bleibt damit für die Praxisgründung verfügbar.
Hintergrund
Im Gewerberaummietrecht gilt BGB § 550 ff.; für Praxisräume als Gewerbemietvertrag ist die Kaution frei verhandelbar, beträgt aber typischerweise 3 bis 6 Monatsmieten. Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht (max. 3 Monatsmieten) gibt es für Gewerberäume keine gesetzliche Obergrenze. Alternativen zur Barzahlung: Mietkautionsbürgschaft einer Bank oder Versicherung (empfehlenswert, da Liquidität erhalten bleibt), Mietkautionskonto (treuhänderisch geführtes Konto, Zinsen stehen dem Mieter zu), Bankbürgschaft. Für Praxisgründer mit begrenztem Kapital ist die Bürgschaft besonders attraktiv. Bei der Niederlassung können außerdem Kosten für eine Mieterrechtsschutzversicherung (200 bis 500 Euro jährlich) anfallen, die bei Mietstreitigkeiten schützt.
Ärzteversichert empfiehlt, Kautionsbürgschaften gezielt einzusetzen, um Liquidität bei der Praxisgründung zu erhalten und das Kapital in Geräte oder Ausbauten zu investieren.
Wann gilt das nicht?
Bei eigengenutzten Praxisimmobilien (Kauf statt Miete) entfällt die Mietkaution. Manche Vermieter akzeptieren statt Kaution eine persönliche Bürgschaft des Arztes.
Quellen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesministerium der Finanzen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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