Ein Mietvertrag für Praxisräume kostet monatlich 800 bis 8.000 Euro je nach Lage und Größe; die anwaltliche Prüfung eines Gewerbemietvertrags kostet 500 bis 1.500 Euro und schützt vor teuren Fallstricken.

Typische Praxismieten: Kleinstadt (200 m²) 1.500 bis 2.500 Euro monatlich, Mittelstadt 2.500 bis 5.000 Euro, Großstadtlage (München, Frankfurt) 4.000 bis 10.000 Euro. Die anwaltliche Vertragsprüfung vor Unterzeichnung kostet 500 bis 1.500 Euro und ist eine der wichtigsten Investitionen bei der Praxisgründung.

Hintergrund

Praxismietverträge sind Gewerbemietverträge und unterliegen den allgemeinen Bestimmungen des BGB (§§ 535 ff.); mieterschützende Sonderregelungen des Wohnraummietrechts gelten nicht. Wichtige Klauseln in einem ärztlichen Praxismietvertrag: Konkurrenzschutzklausel (kein anderer Arzt gleicher Fachrichtung im Gebäude), Investitionsklausel (Kostentragung für Umbauarbeiten), Verlängerungsoptionen (mindestens 5 bis 10 Jahre Grundlaufzeit plus Verlängerungsoptionen), klare Regelung über Betriebskosten (Nebenkosten ca. 2 bis 4 Euro je m² monatlich), Rückbauverpflichtungen beim Auszug. Mietpreisindex-Klauseln koppeln die Miete an den Verbraucherpreisindex (Anpassungen typischerweise alle 1 bis 3 Jahre). Laufzeiten unter 5 Jahren sind für Praxisgründer nachteilig, da Investitionen in Umbau und Ausstattung nicht amortisiert werden können.

Ärzteversichert empfiehlt die Kombination aus Mietrechtsschutzversicherung und sorgfältiger Vertragsprüfung durch einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt.

Wann gilt das nicht?

Bei Praxen in gemieteten Klinikräumen oder MVZ-Strukturen gelten andere Konditionen; hier sind häufig Untermietverträge die Basis. Eigengenutztes Praxiseigentum (Kauf) hat keine Mietkostenbelastung, dafür aber Finanzierungs- und Instandhaltungskosten.

Quellen

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