Die umfassende Absicherung von Praxismitarbeitern kostet pro Kopf zwischen 200 und 1.000 Euro jährlich, abhängig davon, welche Pflichtleistungen und freiwilligen Zusatzleistungen angeboten werden.
Pflichtbestandteile der Mitarbeiterabsicherung: gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, ca. 0,5 bis 1,5 Prozent der Lohnsumme), gesetzliche Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil ca. 20 Prozent des Bruttogehalts). Freiwillige Zusatzleistungen: betriebliche Altersvorsorge (BAV, 50 bis 150 Euro monatlich je Mitarbeiter), Gruppenunfallversicherung (50 bis 150 Euro jährlich), Pflegezusatzversicherung (20 bis 60 Euro monatlich).
Hintergrund
Die gesetzlichen Pflichten des Praxisinhabers als Arbeitgeber umfassen: Beiträge zur Berufsgenossenschaft (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege), Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung), betriebliche Altersvorsorge nach Mindeststandardverpflichtung (Recht auf Entgeltumwandlung nach §1a BetrAVG). Freiwillige Maßnahmen verbessern die Mitarbeiterbindung erheblich: Gruppenunfallversicherungen decken Unfälle außerhalb der Arbeitszeit ab (nicht durch DGUV abgedeckt), Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Krankenversicherung (bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG) und eine betriebliche Gesundheitsförderung (bis 600 Euro jährlich steuerfrei nach § 3 Nr. 34 EStG) sind beliebte Benefits bei MFAs.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu kosteneffizienten Mitarbeiterabsicherungslösungen, die gleichzeitig als Mitarbeiterbindungsinstrument dienen.
Wann gilt das nicht?
Freelancer und selbstständige Honorarkräfte (z. B. Vertretungsärzte) sind keine Arbeitnehmer; für sie entfallen gesetzliche Arbeitgeberabgaben. Hier ist aber auf Scheinselbstständigkeit zu achten.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
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