Die gesetzliche Unfallversicherung für Praxismitarbeiter kostet Praxisinhaber 0,5 bis 1,5 Prozent der Jahresbruttogehälter als Beitrag an die Berufsgenossenschaft; eine freiwillige Gruppenunfallversicherung für außerdienstliche Risiken kostet 50 bis 150 Euro je Mitarbeiter jährlich.

Bei einer Lohnsumme von 200.000 Euro jährlich zahlt die Praxis an die DGUV (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) ca. 1.000 bis 3.000 Euro Beitrag. Eine freiwillige Gruppenunfallversicherung, die auch Freizeitunfälle abdeckt, kostet zusätzlich 500 bis 1.500 Euro jährlich bei 5 Mitarbeitern.

Hintergrund

Die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist für alle Arbeitnehmer Pflicht und deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten ab. Der Beitragssatz richtet sich nach dem Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Nicht abgedeckt sind Freizeitunfälle (außerhalb der Arbeitszeit, ohne Bezug zur Arbeit); diese Lücke schließt eine private Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter. Besondere Regelung für MFAs: Nadelstichverletzungen sind Arbeitsunfälle und werden über die BGW abgewickelt; Praxen sollten Verletzungsmanagement-Protokolle haben. Arbeitgeber können Gruppenunfallversicherungen als Sachzuwendung bis 44 Euro monatlich steuerfrei gewähren (§ 3 Nr. 38 EStG).

Ärzteversichert hilft Praxisinhabern, die BGW-Beiträge korrekt zu berechnen und sinnvolle freiwillige Ergänzungsversicherungen für Mitarbeiter einzurichten.

Wann gilt das nicht?

Selbstständige Ärzte als Praxisinhaber sind nicht über die BGW pflichtversichert, können aber freiwillig Mitglied werden (empfohlen, Kosten: 300 bis 1.500 Euro jährlich je nach Einkommen).

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →