Der Mutterschutz für Praxismitarbeiterinnen kostet Praxen zunächst nichts Netto, da alle Mutterschutzaufwendungen durch das Umlageverfahren U2 vollständig erstattet werden.
Das Umlageverfahren U2 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) verpflichtet alle Arbeitgeber zur Teilnahme: Die Krankenkasse erstattet 100 Prozent des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld und der Entgeltfortzahlung während des Beschäftigungsverbots. Die Umlage U2 beträgt je nach Krankenkasse 0,2 bis 0,5 Prozent der Bruttolohnsumme.
Hintergrund
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld der GKV (maximal 13 Euro täglich) sowie auf einen Arbeitgeberzuschuss, der das Mutterschaftsgeld auf das bisherige Nettogehalt aufstockt. Dieser Zuschuss wird vollständig über die Umlage U2 erstattet. Zusätzlich kann ein Beschäftigungsverbot vor der offiziellen Mutterschutzfrist ausgesprochen werden (ärztliches Attest erforderlich); auch diese Entgeltfortzahlung wird über U2 erstattet. Der Verwaltungsaufwand (Erstattungsantrag bei der Krankenkasse) beträgt einige Stunden Büroarbeit. Indirekte Kosten entstehen durch Stellenvertretung oder Mehrbelastung des übrigen Personals; diese werden nicht erstattet. Die Umlage-U2-Beitragssätze sind je nach Krankenkasse leicht unterschiedlich und liegen 2024 bei ca. 0,24 bis 0,49 Prozent der Bruttolohnsumme.
Ärzteversichert empfiehlt, das U2-Verfahren bei der Lohnbuchhaltung oder beim Steuerberater korrekt zu beantragen, um Rückerstattungen nicht zu verpassen.
Wann gilt das nicht?
Freiwillig privatversicherte Mitarbeiterinnen ohne GKV-Mitgliedschaft haben anderen Leistungsanspruch; hier ist die individuelle Situation mit der Krankenkasse zu klären.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung
- Bundesministerium für Gesundheit
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
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