Zahnärztliche MVZ unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen, die den Gründungsaufwand auf 50.000 bis 200.000 Euro treiben; laufende Kosten für Zulassung, Haftpflicht und KZV-Verwaltung kommen hinzu.
Zahnärztliche MVZ benötigen eine Gründungsgenehmigung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) nach § 95 SGB V. Gründungskosten: Notar und Rechtsberatung 3.000 bis 10.000 Euro, Praxisausstattung je Behandlungseinheit 30.000 bis 80.000 Euro, Erstinvestition Röntgen/Digitaltechnik 20.000 bis 50.000 Euro. Die jährliche Berufshaftpflicht für ein zahnärztliches MVZ beträgt 2.000 bis 8.000 Euro.
Hintergrund
Seit der Zulassung zahnärztlicher MVZ durch das GKV-VSG 2015 dürfen auch Zahnärzte in dieser Rechtsform tätig sein. Anders als bei ärztlichen MVZ sind Träger zahnärztlicher MVZ nur zugelassene Vertragsärzte oder Zahnärzte, gemeinnützige Träger, Kommunen oder Krankenhäuser; rein investorengetragene zahnärztliche MVZ sind seit dem GVSG 2024 strenger reguliert. Konkrete Kostenpositionen: KZV-Mitgliedsbeitrag 0,5 bis 1,5 Prozent des abgerechneten Umsatzes, BEMA-Abrechnung erfordert spezielle Praxissoftware (1.000 bis 3.000 Euro/Jahr), Praxismanagementsystem für mehrere Behandler 2.000 bis 5.000 Euro/Jahr. Zahnärztliche MVZ haben zudem besondere Anforderungen an die Hygieneausstattung nach RKI-Leitlinien und das Qualitätsmanagement nach § 135a SGB V. Bei Anstellung von Zahnärzten entstehen Arbeitgeberkosten von ca. 20 bis 22 Prozent auf das Bruttogehalt. Ärztinnen und Ärzte, die ein zahnärztliches MVZ gründen oder beitreten möchten, sollten einen auf Medizinrecht spezialisierten Berater einschalten.
Ärzteversichert unterstützt Zahnärzte dabei, die passenden Versicherungslösungen für MVZ-Strukturen zu finden.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztlich tätige zahnärztliche MVZ ohne KZV-Zulassung unterliegen nicht dem SGB-V-Rahmen; hier gelten andere Anforderungen an Genehmigung und Abrechnung.
Quellen
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