Eine MVZ-Gründung kostet je nach Fachrichtung, Standort und Ausstattung zwischen 50.000 und 500.000 Euro; die Bandbreite erklärt sich durch unterschiedliche Investitionsbedarfe bei apparativer Ausstattung und Personalkosten.

Direkte Gründungskosten: Notarkosten GmbH-Gründung 500 bis 1.500 Euro, Rechtsberatung 3.000 bis 10.000 Euro, Stammkapital GmbH mindestens 25.000 Euro (davon 12.500 Euro sofort einzuzahlen), Praxisausstattung je Arzt 30.000 bis 150.000 Euro, IT-Infrastruktur 10.000 bis 30.000 Euro. KV-Zulassungsgebühren betragen einmalig 500 bis 1.500 Euro; die Praxissoftware kostet 3.000 bis 8.000 Euro/Jahr.

Hintergrund

Ein MVZ nach § 95 SGB V muss als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet werden; die GmbH ist die häufigste Rechtsform. Voraussetzung ist die Zulassung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV); ärztlicher Leiter des MVZ muss ein angestellter oder selbstständiger Arzt mit Facharztstatus sein. Laufende Kosten: Geschäftsführergehalt 80.000 bis 150.000 Euro/Jahr, Jahresabschluss und Steuerberatung 5.000 bis 15.000 Euro/Jahr, KV-Verwaltungsgebühren 0,5 bis 1 Prozent des Abrechnungsvolumens. Berufshaftpflicht für ein MVZ kostet 2.000 bis 15.000 Euro/Jahr abhängig von Fachrichtung und Umsatz. Die Finanzierung erfolgt häufig über Arztpraxisdarlehen mit Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren bei 3 bis 6 Prozent Zinsen; KfW-Förderprogramme (ERP-Kapital für Gründung) können die Finanzierungskosten senken.

Ärzteversichert berät Ärzte zu passendem Versicherungsschutz beim Aufbau und Betrieb eines MVZ.

Wann gilt das nicht?

Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen sind keine MVZ und unterliegen anderen Anforderungen; hier entfallen die GmbH-Gründungskosten und KV-Zulassung als MVZ.

Quellen

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