Die verschärfte MVZ-Regulierung durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) 2024 kostet MVZ-Betreiber zusätzliche Compliance-Aufwände von 5.000 bis 20.000 Euro jährlich für Dokumentation, Beratung und Trägernachweise.
Das GVSG 2024 schränkt investorengetragene MVZ ein: Nur noch gemeinnützige Träger, Kommunen, Krankenhäuser und Vertragsärzte dürfen MVZ betreiben (§ 95 SGB V neu). Compliance-Kosten: Rechtliche Prüfung der Trägerstruktur 3.000 bis 8.000 Euro einmalig, jährliche Dokumentationspflicht und Transparenzberichte 2.000 bis 5.000 Euro, Anpassung von Gesellschaftsverträgen 1.500 bis 4.000 Euro. Verstöße können zum Entzug der Zulassung führen.
Hintergrund
Vor dem GVSG 2024 hatten Finanzinvestoren über Holdingstrukturen MVZ-Ketten aufgebaut; in der Zahnmedizin kontrollierten investorengetragene MVZ zuletzt schätzungsweise 40 Prozent aller MVZ-Zulassungen. Die Neuregelung zielt darauf ab, ärztliche Unabhängigkeit zu stärken und Gewinnorientierung auf Kosten der Versorgungsqualität einzuschränken. Für bestehende investorengetragene MVZ gilt eine Übergangsfrist; die genaue Frist wird durch Bundesratsverordnung konkretisiert. Kosten für Betreiber im Übergangsprozess: Gesellschafterstruktur-Anpassung 5.000 bis 20.000 Euro, steuerliche Beratung bei Übertragung von Anteilen 3.000 bis 10.000 Euro, ggf. Abfindung ausscheidender Gesellschafter. Ärztlich geführte MVZ profitieren von der Regulierung, weil der Wettbewerb mit kapitalstarken Investoren eingeschränkt wird; die Einstiegsbewertungen für Praxiskäufe könnten sinken. Die KBV begrüßt die Regulierung als Schritt zur Sicherung der ambulanten Versorgungsstruktur.
Ärzteversichert informiert Ärzte über Versicherungsfragen rund um MVZ-Strukturen und Haftungsrisiken.
Wann gilt das nicht?
Für rein privatärztliche MVZ ohne GKV-Zulassung gelten die SGB-V-Trägervorschriften nicht; hier bleibt die Trägerstruktur ungeregelt.
Quellen
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